KI-Regulierung & Compliance
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EU AI Act Artikel 50: Kennzeichnung von KI-Inhalten und Deepfakes
Checkliste für Hinweise, Offenlegung und technische Markierung synthetischer Inhalte.
Überblick
Checkliste für Hinweise, Offenlegung und technische Markierung synthetischer Inhalte.
Prüfpunkte
- Direkte Interaktion und synthetische Medien inventarisieren.
- Interaktion mit KI klar anzeigen, sofern nicht offensichtlich oder ausgenommen.
- Maschinenlesbare, interoperable und zuverlässige Markierung prüfen.
- Deepfake- und Gemeinwohltext-Offenlegung samt Ausnahmen gestalten.
- Anbieter- und Betreiberpflichten vertraglich zuordnen.
- Hinweise mehrsprachig testen und Nachweise aufbewahren.
Nächster Schritt
Artikel 50 gilt ab 2. August 2026. Die Kommission beschreibt nur eine begrenzte Übergangsregel für bestimmte vorher vermarktete Systeme.
Offizielle Quellen
- Transparency obligations under Article 50 of the AI Act — European Commission
- AI Act — regulatory framework and application timeline — European Commission
Allgemeine Bildungsinformation, keine Rechtsberatung. Regeln und Ergebnisse hängen von Sachverhalt und Rechtsordnung ab. Holen Sie lokalen professionellen Rat ein.
Rechtsordnung
EU-KI-Verordnung; kann auch Anbieter und Betreiber außerhalb der EU erfassen
Prüfstatus
Redaktionell vom LegalGPT-Team geprüft. Nicht unabhängig von einem zugelassenen Anwalt geprüft.